BGH: Wohnungseigentum – Gemeinschaft darf Kredit zur Finanzdeckung beschließen!
16. Februar 2013:BGH, Urteil vom 28.09.2012 – V ZR 251/11
1. Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen…(IBR-Online)
Schlagworte: BGH, Urteil vom 28.09.2012 - V ZR 251/11