BGH: Mietrecht – Verbesserung der Mietsache: Gegenwärtiger Zustand maßgeblich!
26. Juli 2012:BGH, Urteil vom 20.06.2012 – VIII ZR 110/11
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; Mehr »
Schlagworte: BGH, Verbesserung der Mietsache