Mietrecht – Kündigung als Angebot zur Vertragsaufhebung?
28. August 2013:OLG Düsseldorf Urteil vom 04.12.2012 – 24 U 69/12
Eine unwirksame Kündigung kann nur in ein Angebot zur Vertragsaufhebung umgedeutet werden, wenn der Erklärende sich bei der Kündigung bewusst war, dass sie möglicherweise nicht die gewünschte Rechtsfolge auslöst und in diesem Fall die vorzeitige Vertragsbeendigung von der Zustimmung des Erklärungsempfängers abhängt…(IBR-Online)