Bauvertrag – Fertigstellung verschoben: Gilt Vertragsstrafe für neuen Termin?
21. Juli 2013:OLG Naumburg, Urteil vom 14.03.2013 – 2 U 44/12
1. Für die Beurteilung der Frage, ob die Parteien eines Bauvertrages mit der wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren verbundenen Verschiebung des ursprünglichen Fertigstellungstermins auch die Vertragsstrafenregelung auf den neuen Termin erstreckt haben, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an…weiterlesen (IBR-Online)