Zusätzliche Infopflicht für Immobilienbranche
2. Februar 2017:Seit heute (1. Februar 2017) sind Firmen, und damit auch solche aus der Immobilienbranche wie Wohnungsunternehmen, Maklerbüros und Baufirmen, verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie im Streitfall bei einer außergerichtlichen Schlichtung mitmachen oder nicht….weiterlesen
Schlagworte: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG