Wohnungseigentum – Ungültiger Beschluss gegen Zahlungsansprüche: Beschwerde?
7. August 2013:BGH Urteil vom 19.06.2013 – V ZB 182/12
Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer….(IBR-Online)