fehlende öffentliche Bestellung begründet keine Vermutung für fehlende Sachkunde
3. Juli 2011:Gemäß Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2010 – 6 U 213/08 entfaltet die öffentliche Bestellung für ein Fachgebiet eine gewisse Vermutung für eine besondere Fachkunde. Die fehlende öffentliche Bestellung begründet indes keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Dem entsprechend wird die Vorschrift des § 404 Abs. 2 ZPO gemeinhin als bloße Vorschrift ausgelegt. Siehe auch die Urteilsbesprechungen.