Anspruch auf Zuwegungsbaulast aus § 242 BGB?
14. September 2012:OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2012 – 5 U 77/11
§ 242 BGB kommt – auch in seiner Ausprägung als nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis – als Anspruchsgrundlage für die Einräumung einer Zuwegungsbaulast nicht in Betracht. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis begründet in der Regel keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus…..weiterlesen (IBR-Online)