Fachthema: EnEV2009 (Teil 4): Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheitzsystemen
23. November 2009:Die EnEV2009 führt in § 10a eine gegenüber der EnEV2007 neue Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen ein.
- In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten sind elektrische Speicherheizsysteme, die vor dem 01.01.1990 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis spätestens 2019 außer Betrieb zu nehmen (§ 10a Abs. 1 EnEV).
- Nachtstrom- oder Nachtspeicherheizungen sind Speicherheizsysteme im Sinne dieser Vorschrift.
- Speicherheizsysteme, die nach dem 31.12.1989 eingebaut oder aufgestellt worden sind, müssen spätestens nach Ablauf von 30 Jahren außer Betrieb genommen werden (§ 10a Abs. 2 Satz 2 EnEV).
- Sofern die Systeme nach dem 31.12.1989 in wesentlichen Bauteilen erneuert wurden, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach der Erneuerung nicht mehr betrieben werden. (§ 10 Abs. 2 Satz 4 EnEV). Sofern mehrere Heizgeräte in einem Gebäude betrieben werden, ist auf das Alter des zweitältesten Heizaggregats abzustellen.
- Die Außerbetriebnahmeverpflichtung gilt für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten, wenn die Raumwärme ausschließlich mit elektrischen Speicherheizsystemen erzeugt wird und
- für Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von 19° C beheizt werden, wenn mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit solchen elektrischen Speicherheizsystemen beheizt werden.
- Ausnahmen gelten wenn
- klein dimensionierte Anlagen mit nicht mehr als 20 Watt Heizleistung pro Quadratmeter Nutzfläche der Nutzungseinheit betroffen sind.
- die erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht in angemessener Frist durch die eintretenden Ersparungen erwirtschaftet werden können.
- der Bauantrag nach dem 31.12.1994 gestellt worden ist.
- die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 eingehalten worden sind
- durch spätere Änderungen die Anlagen auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1995 gebracht wurden.
Quelle: www.uwe-loose.de
Schlagworte: Energiesparen, Fachthema