Immobilie jünger gemacht: Auch Wohnhaus kann zurückgegeben werden
31. März 2017:Mängel an einer Immobilie sollten auf keinen Fall verschwiegen werden. Andernfalls drohen dem Verkäufer Schadenersatzforderungen oder sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Gleiches gilt, wenn beim Alter des Objektes geschummelt wird…weiterlesen