OLG Düsseldorf: 30 Jahre Wiederkaufsrecht keine unzumutbare Belastung der Erwerber!
28. Februar 2013:OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2012 – 23 U 108/11
1. Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Ziels der sog. Einheimischenförderung führt eine vereinbarte Bindungsdauer von bis zu 30 Jahren, während derer die Verkäuferin zum Wiederkauf bzw. zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung berechtigt ist, nicht zur Annahme einer unangemessenen Vertragsgestaltung und die fristgerechte Geltendmachung des Wiederkaufsrechts bzw. einer entsprechenden Ausgleichszahlung durch die Verkäuferin führt nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Erwerber….(IBR-Online)