„Sonstige Betriebskosten“ sind in der Abrechnung aufzuschlüsseln
31. Oktober 2021:Mehrere Kostenarten dürfen in der Betriebskostenabrechnung nur zusammengefasst werden, wenn sie eng zusammenhängen. Ein enger Zusammenhang liegt nicht vor, soweit im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als „sonstige Betriebskosten“ vereinbart ist. … weiterlesen