Lexikon: Minderwert
25. Juli 2010:Der Minderwert ist der Betrag, den ein Bewertungsgegenstand auf Grund von Mangel, Schaden oder Reparatur verliert.
Der Minderwert ist der Betrag, den ein Bewertungsgegenstand auf Grund von Mangel, Schaden oder Reparatur verliert.
Der Mietwert ist die Summe der Kosten die für die Nutzung eines Bewertungsgegenstandes durch den Nicht-Eigentümer entstehen.
Der merkantile Minderwert ist ein Wertabschlag vom Marktwert,
Seit dem 01. Juli ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) rechtsverbindlich und löst damit die seit 1988 gültige Wertermittlungsverordnung (WertV) ab. Die Verordnung ist eine Durchführungsverordnung zum Bundesbaugesetz (BauGB) und ist für städtebauliche Bewertungen sowie Gutachterausschüsse verbindlich.
Für private Sachverständige bei Bewertungen außerhalb städtebaulicher Bewertungen ist sie kein zwingend anzuwendendes Recht. Die ImmoWertV kann jedoch durch berufstständische Vorschriften wie die „anerkannten Bewertungsregeln“ zur Pflicht werden und ist in der Praxis bei vielen Bewertungen auch die Regel. Die gilt jedoch nicht, wenn begründet Abweichungen von den Vorschriften der ImmoWertV vorgenommen werden oder Methoden, die nicht in der Verordnung beschrieben werden, besser geeignet sind den Verkehrswert zu ermitteln.
Durch meine Teilnahme an diesem Seminar ist sicher gestellt, dass auch zukünftig alle meine Immobilienbewertungen nach dem neuesten Stand der „anerkannten Bewertungsregeln“ erfolgen.
Seminarinhalte waren:
Der Materialverkaufswert entspricht dem Preis, der aus der Summe der einzelnen Veräußerungspreise aller wertbildenden Materialien eines Bewertungsgegenstandes am Markt erzielbar ist.