LG Hamburg: Wohnungseigentum – Nichtigkeit von Eigentümerbeschlüssen
30. Dezember 2012:LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2012 – 318 S 45/11
Der Beschluss ist nur anfechtbar, aber nicht nichtig, wenn eine durchführbare Regelung noch erkennbar ist. Ist dagegen auch durch Auslegung (nach objektiv-normativen Kriterien) der Inhalt des Eigentümerbeschlusses nicht eindeutig festzustellen, bleibt er vielmehr widersprüchlich, ohne erkennbare vollziehbare Regelung oder gar bedeutungslos, liegt Nichtigkeit vor. ….(IBR-Online)