Lexikon: Anschaffungswert
27. Februar 2010:Der Anschaffungswert ist ein allgemeiner Begriff, der alle Kosten umfasst, die zum Anschaffungszeitpunkt für den Erwerb aufgewendet werden mussten.
Der Anschaffungswert ist ein allgemeiner Begriff, der alle Kosten umfasst, die zum Anschaffungszeitpunkt für den Erwerb aufgewendet werden mussten.
Der Auktionswert ist ein Wert, der üblicher Weise außerhalb der Immobilienbewertung bei Auktionen von Vermögensgegenständen verwendet wird.
Der Ankaufswert bzw. Einkaufswert ist der Preis den ein Händler für einen Bewertungsgegenstand ohne die Berücksichtigung besonderer Umstände zahlt.
Der Angebotswert ist ein allgemeiner Begriff, der nicht auf die Immobilienbewertung begrenzt ist. Es handelt sich um einen Durchschnittspreis, der aus der Gewichtung einer Reihe von Vergleichsobjekten gebildet wird.
Quelle: www.uwe-loose.de
Bei der Wertermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten/Belastungen bestehen für Laien in der Immobilienbewertung oftmals Unklarheiten über die grundlegenden Begrifflichkeiten „Wert“ und „Kosten“.