27. Oktober 2014:
Kabinett beschließt Stellungnahme auf Vorschlag des BMUB
Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der Länder, mit einer
Änderung im Bauplanungsrecht die Unterbringung von Flüchtlingen zu
erleichtern. Auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks
beschloss das Bundeskabinett heute eine entsprechende Stellungnahme zu
einer Initiative des Bundesrates. „Die steigende Zahl von Flüchtlingen
aus den vielen Krisengebieten stellt Länder und vor allem Kommunen mit
einem engen Wohnungsmarkt vor gewaltige Herausforderungen. Es ist unsere
Pflicht, hier zu helfen“, betonte Hendricks zur Begründung. Bund und
Länder wollen mit Änderungen im Baugesetzbuch dafür sorgen, dass
Kommunen besser und schneller auf den Flüchtlingszuzug reagieren und
Unterkünfte schaffen können.
Hendricks versicherte, Länder und Kommunen könnten auf die Unterstützung
des Bundes zählen: „Die Bundesregierung unterstützt den Beschluss des
Bundesrates, Änderungen im Baugesetzbuch vorzunehmen, um den Bau von
Flüchtlingsunterkünften oder die entsprechende Umnutzung noch besser als
bisher zu ermöglichen. Wir bringen Regelungen auf den Weg, die den
Kommunen schnell und unkompliziert helfen, Flüchtlinge menschenwürdig
unterzubringen.“
Künftig sollen Flüchtlingsunterkünfte auch dann im Innenbereich
zugelassen werden können, wenn sie sich nicht in die nähere Umgebung
einfügen. Das betrifft beispielsweise Büro- oder Geschäftsgebäude, die
dann als Unterkünfte umgewidmet werden könnten. Zusätzlich soll die
Unterbringung von Flüchtlingen auch auf solchen Flächen möglich sein,
die unmittelbar an einen bebauten Ortsteil anschließen. Darüber hinaus
sollen Flüchtlingsunterkünfte unter bestimmten Voraussetzungen auch in
Gewerbegebieten errichtet werden können. Diese Regelungen sollen
befristet werden.
Die Stellungnahme der Bundesregierung wird nun dem Deutschen Bundestag
zugeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr
abgeschlossen werden.
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