SPD will Grundsteuer künftig beim Vermieter lassen
30. Dezember 2018:Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten, die Vermieter auf Mieter umlegen können. Wenn es nach der SPD geht, nicht mehr lange. „Betriebskosten … sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;“ So steht es in § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und dementsprechend ist in den meisten Mietverträgen vereinbart, dass die Mieter die Grundsteuer als Betriebskosten tragen müssen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rüttelt an dieser jahrzehntelangen Praxis und schlägt vor, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Selbiges hatten zuvor die SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern bei einer Klausur beschlossen. … weiterlesen