Werkvertrag – Unberechtigte Kündigung kann für den Auftraggeber teuer werden!
29. April 2014:OLG Düsseldorf Urteil vom 05.12.2013 – 5 U 135/12
1. Grundsätzlich kann jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist aber nur dann berechtigt, wenn das Vertrauensverhältnis schuldhaft verletzt worden ist, so dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Mehr »