29. Dezember 2017:
Energieausweise, die für unveränderte, bestehende Gebäude ausgestellt wurden, gelten laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zehn Jahre lang. Eigentümer, die beabsichtigen ihre Gebäude teilweise oder ganz zu verkaufen oder neu zu vermieten benötigen also neu ausgestellte Energieausweise, nach den aktuellen EnEV-Regeln, falls ihre Ausweise abgelaufen sind. Doch wie steht es um die Energieausweise als EnEV-Nachweis bei Neubauten oder nach einer Sanierung? Kinos, Hotels usw. müssen einen Energieausweis aushängen, wenn denn einer vorliegt. Müssen sie diese nach zehn Jahren auch erneuern? … weiterlesen