Lexikon: Ertragswert
3. April 2010:Der Ertragswert ist der Kapitalwert eines Bewertungsgegenstandes, der den Barwert aller zukünftigen, nachhaltigen Reinerträge des Bewertungsgegenstandes darstellt.
Bei der Immobilienbewertung ist in der Regel der Ertragswertbegriff nach §§ 27-20 ImmoWertV anzuwenden.
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