Lexikon: Gebrauchswert
24. April 2010:Der Gebrauchswert gibt den Wert eines Wirtschaftsgutes in Bezug auf seine Eignung für einen bestimmten Zweck an.
Hierbei kann es sich um eine subjektive Einschätzung der Nützlichkeit für eine individuelle Zweckerfüllung oder eine objektive Eignung des Gutes für die Erfüllung bestimmter Zwecke handeln.
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