Obhutspflicht des Mieters
23. Dezember 2011:Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache steht dem Vermieter erst nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung.
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Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache steht dem Vermieter erst nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung.
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