Mietvertrag: Auf das Kleingedruckte achten
27. April 2012:Als Mietvertrag gilt aber neben der klassischen schriftlichen Form auch der Handschlag
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Als Mietvertrag gilt aber neben der klassischen schriftlichen Form auch der Handschlag
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Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern hilft oft nur noch ein Jurist.
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Kündigung erst acht Monate nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens des Mieters ist zu spät.
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Wo Rehe, Sportbegeisterte, Musikliebhaber und der Mercedes-Stern zu Hause sind
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Wer bei einer Altbausanierung die Außenwandfläche dämmt und das Haus an der Grundstücksgrenze steht würde eine zusätzlich Außendämmung zum Nachbarn über die Grenze oder über die Straße ragen. Wie sieht die Rechtslage aus?
weiterlesen (Der Bausachverständige)