Zwist ist kein Kündigungsgrund
29. Februar 2024:Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, die nicht auch auf ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, rechtfertigt allein keine fristlose Kündigung durch den Vermieter. … weiterlesen
Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, die nicht auch auf ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, rechtfertigt allein keine fristlose Kündigung durch den Vermieter. … weiterlesen
Ein Mieter von Gewerberäumen muss nach einer Kündigung nicht auf Aufforderungen des Vermieters reagieren, die Bereitschaft zur rechtzeitigen Räumung zu bestätigen. Schweigen auf eine solche Aufforderung ist kein Anlass für eine Klage auf künftige Räumung. … weiterlesen
Braucht der Vermieter plötzlich seine Wohnung selber, bricht für viele Mieter eine Welt zusammen. Doch nicht jede Kündigung wegen Eigenbedarfs ist erlaubt.
Wird das Mietverhältnis mit dem Hauptschuldner durch fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB wirksam beendet und einigen sich die Parteien über eine „Rücknahme“ der Kündigungswirkungen, scheidet eine Fortsetzung des früheren Vertragsverhältnisses aus, kann der aufgelöste Vertrag ebenso wie eine hierfür erteilte Bürgschaft nicht wieder aufleben.
OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.03.2011 – 10 U 158/10 … weiterlesen auf IBR-Online
OLG Köln Urteil vom 02.07.2013 – 19 U 193/12
1. Soll ein Generalübernehmer über einen längeren Zeitraum unterschiedliche Leistungen ausführen, so dass der Vertrag nicht auf die Erbringung einer einmaligen Leistung gerichtet ist, liegt ein Dauerschuldverhältnis im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB vor….weiterlesen auf IBR-Online