OLG Naumburg: Sachverständige – Wissenschaftliche Veröffentlichung kein Befangenheitsgrund!
25. Januar 2013:OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2012 – 10 W 14/12
1. Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, so sind die Ablehnungsgründe unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen, d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist…..(IBR-Online)
Schlagworte: Beschluss vom 02.05.2012 - 10 W 14/12, OLG Naumburg