OLG Naumburg: Schadensersatz des Erwerbers bei Falschauskunft des Maklers!
29. Januar 2013:OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.2012 – 10 U 8/10
Haben sich die Erwerber eines Grundstücks den Verkäufern gegenüber zur Zahlung der Maklerprovision an den Makler verpflichtet, liegt insoweit ein Vertrag zugunsten eines Dritten vor. Diese vertragsähnliche Sonderverbindung begründet für die Erwerber einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung von Sorgfaltspflichten, wenn der Makler fahrlässig in seinem Kurzexposé unzutreffende Angaben zur Objektbeschreibung und Bauzeit gemacht hat….(IBR-Online)
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