OLG München: Sondernutzungsrecht: Zustimmung des Dritten immer erforderlich?
23. April 2013:OLG München, Beschluss vom 01.02.2013 – 34 Wx 453/12
Bei der Begründung eines Sondernutzungsrechts ist im Grundbucheintragungsverfahren die Zustimmung des Dritten dann nicht erforderlich, wenn durch die Vereinbarung gleichzeitig das zu seinen Gunsten belastete Wohnungseigentum mit einem Sondernutzungsrecht verbunden wird; hierfür kommt es nicht auf die Gleichwertigkeit der Rechte an (hier: Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum und an einer abzutrennenden Teilfläche eines Kellerraums….weiterlesen (IBR-Online)