AG München: Tiefgarage ist kein Keller zum Lagern von Kisten
3. Mai 2013:Tiefgaragenstellplätze dürfen nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden. Dies teilt der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München mit (Az.: 433 C 7448/12). Kisten mit überflüssigen Dingen aus der Wohnung dürfen danach dort nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters gelagert werden, befand das Gericht. (Hamburger Abendblatt)