Stromlieferung: Was bedeutet „Aktionsbonus“ für Neukunden?
27. Juni 2013:BGH, Urteil vom 17.04.2013 – VIII ZR 225/12
Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Stromlieferungsvertrag über die Gewährung eines sogenannten „Aktionsbonus“ für Neukunden…..weiterlesen (IBR-Online)