Bauvertrag – „Fugen“ zwischen Mauerwerk und Zargen werden nicht übermessen!
4. Juli 2013:OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2013 – 14 U 145/11
1. Bei der Ermittlung der Flächengröße von Öffnungen im Mauerwerk zum Zwecke der Abrechnung nach VOB Teil C / DIN 18330 Nr. 5, sind Zwischenräume zu in den Öffnungen eingebauten Bauteilen (z. B. Fenstern) der Öffnung zuzurechnen…weiterlesen (IBR-Online)