Bauvertrag – Mängelbeseitigung nicht abgenommen: Wann endet die Verjährung?
14. Juli 2013:BGH, Beschluss vom 16.05.2013 – VII ZR 63/11
1. Beseitigt der Auftragnehmer im VOB-Vertrag hervorgetretene Mängel, beginnt die zweijährige Verjährung für diese Leistungen (VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3) erst nach Beendigung und Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten…..weiterlesen (IBR-Online)