Immobilien – Außenvollmacht und deren Beschränkung im Innenverhältnis
4. August 2013:OLG Hamm Urteil vom 23.05.2013 – 5 U 16/13
Der Umfang der Vertretungsmacht, ist grundsätzlich unabhängig vom Innenverhältnis. Auch das unter Verletzung der im Innenverhältnis bestehenden Pflichten vorgenommene Rechtsgeschäft ist wirksam, wenn es durch die Vertretungsmacht (im Außenverhältnis) gedeckt ist….(IBR-Online)