Schimmelpilz in der Wohnung: Medizinisches Gutachten erforderlich?
9. November 2013:OLG Düsseldorf Beschluss vom 06.06.2013 – 10 U 26/13
Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nicht allgemein beantworten und kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden….weiterlesen auf IBR-Online