Erstattung der Grunderwerbsteuer bei Rückabwicklung des Vertrags?
15. Dezember 2013:BFH Beschluss vom 02.08.2013 – II B 111/12
1. Der Steueraufhebungstatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG bleibt nur anwendbar, wenn eine bis zur vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs reichende lückenlose Kette von jeweils innerhalb der Frist vereinbarten Fristverlängerungen vorliegt und der Rücktrittsberechtigte jeweils einen Anspruch auf Fristverlängerung hatte…..weiterlesen auf IBR-Online