Beim Alter geschummelt: Muss der Verkäufer jetzt alles wieder zurückzahlen?
18. Mai 2017:Frauen wird nachgesagt, sie würden beim Alter gern mal schummeln. Immobilienverkäufer tun es offensichtlich jedoch manchmal auch – und das mit viel weitreichenderen Konsequenzen. Kommt ihnen der Käufer nämlich auf die Schliche, kann er vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Allerdings nur, wenn das Baujahr extra in den Kaufvertrag aufgenommen wurde und als Beschaffenheitsangabe gilt. … weiterlesen