Gewinnoptimierung rechtfertigt keine Wohnungskündigung
30. September 2017:Haus abreißen, ein neues bauen und dann mehr Miete verlangen – so einfach läuft es für Immobilienbesitzer nicht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eigentümer von Mietshäusern haben „keinen uneingeschränkten Anspruch auf Gewinnoptimierung“. Den wirtschaftlichen Interessen des Vermieters stehen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Mieter gegenüber, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest. … weiterlesen
Schlagworte: Kündigungsschutz, Recht