Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 2. April
16. März 2024:Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent verlangen. Anträge für 2023 können noch bis zum 2.4.2024 bei den Kommunen gestellt werden. … weiterlesen
Schlagworte: Grundsteuer