Sachverständige – SV öffnet Bauteil nicht: Besorgnis der Befangenheit!
12. August 2012:OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2012 – 10 W 4/12
Es kann eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen, wenn dieser den Anschein erweckt, die Beweisfrage nach der ordnungsgemäßen horizontalen Abdichtung einer Bodenplatte beantwortet zu haben, obwohl er die hierfür erforderliche Untersuchung vor Ort nicht durchgeführt, sondern sich ausschließlich auf Aufmaßunterlagen des ausführenden Bauunternehmers gestützt hat.
Schlagworte: Bausachverständige, Bauteilöffnung