Wohnungseigentum – Wer trägt die Unterbringungskosten nach einem Brand?
22. September 2012:AG Kassel, Beschluss vom 23.05.2012 – 800 C 4844/11
Die Übernahme von Unterbringungskosten von Miteigentümern, die nach einem Dachstuhlbrand mit löschwasserbedingten Wasserschaden die Wohnung verlassen müssen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht….weiterlesen (IBR-Online)