Erbvertrag für das Eigenheim hat Tücken
18. Dezember 2011:Ein Erbvertrag bindet beide Seiten auf ewig. Neue Verfügungen sind dann später kaum noch möglich.
Schlagworte: Erbvertrag, Vererben
Ein Erbvertrag bindet beide Seiten auf ewig. Neue Verfügungen sind dann später kaum noch möglich.