Falschen Vortrag unterstellt: Sachverständiger befangen!
31. Mai 2013:OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2013 – 21 W 57/12
1. Einzelne Bemerkungen in einem Gutachten wie „irreführend“, „Störfaktor“, „Spekulation und nachträglich unbewiesene Behauptung“, „unrichtige und irreführende Versicherung“ können die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen…..weiterlesen (IBR-Online)