Urteil des BFH verstößt gegen Europarecht
21. Juli 2014:Einem aktuellen Urteil des BFH zufolge kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes nur durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einem ö.b.u.v. Sachverständigen erfolgen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist dieses Urteil verfassungs- und europarechtlich bedenklich.