Wohnungseigentum – Grenzen eines alleinigen Stellplatz-Sondernutzungsrechts!
9. August 2012:OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2012 – 9 U 228/11
Soweit in der Miteigentümervereinbarung ausschließlich Regelungen über das gemeinschaftliche Sondernutzungsrecht bezüglich einer Reihe von Stellplätzen getroffen wurde, kann der einzelne Eigentümer kein alleiniges Sondernutzungsrecht hinsichtlich einer bestimmten Teilfläche ohne Mitwirkung der übrigen Teileigentümer begründen.
Schlagworte: Kfz-Stellplatz, Sondernutzungsrecht