Mietrecht – Sicherungsanordnung: Wann liegt ein besonderer Nachteil vor?
3. November 2013:OLG Celle Beschluss vom 17.09.2013 – 2 W 205/13
1. Zu den Anforderungen an die Feststellung eines besonderen Nachteils für den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a Abs. 1 ZPO auf Antrag des Vermieters von Gewerberäumen im Prozess auf Räumung und Mietzahlung…weiterlesen auf IBR-Online