Beseitigung des Überbaus: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!
1. November 2013:OLG Koblenz Beschluss vom 09.09.2013 – 3 U 222/13
1. Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen im Grundsatz der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren….weiterlesen auf IBR-Online