Bausicherheiten – Sicherheitsrückzahlung nur bei Gesamtabnahme: AGB unwirksam!
17. November 2013:OLG Oldenburg Urteil vom 27.08.2013 – 2 U 29/13
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welcher die Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft von der Abnahme der Gesamtbaumaßnahme durch den Bauherrn abhängig gemacht wird, ist unwirksam….weiterlesen auf IBR-Online