Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung!
28. Oktober 2013:OLG Saarbrücken Urteil vom 28.08.2013 – 1 U 377/12
In der Übergabe einer Wohnflächenberechnung einer Eigentumswohnung liegt, wenn keine weiteren Umstände bzw. Erklärungen hinzukommen, keine Beschaffenheitsvereinbarung. Dies stellt dann lediglich eine Wissenserklärung dar….weiterlesen auf IBR-Online