Öffentliches Baurecht – Wann ist eine Windenergieanlage optisch bedrängend?
18. September 2012:OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2012 – 12 ME 75/12
1. Beträgt der Abstand zwischen bestehender Wohnbebauung und geplanter Windenergieanlage weniger als das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, muss intensiv geprüft werden, ob von der geplanten Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung auf die vorhandene Wohnbebeauung ausgeht….weiterlesen (IBR-Online)