Bauvertrag – Wie weit geht die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers?
14. Juli 2013:OLG Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012 – 10 U 47/12
1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt….weiterlesen (IBR-Online)
Schlagworte: Bauvertrag, Prüfungspflicht