Immobilien – Schlecker-Pleite: Darf Presse Grundbuch der Familie einsehen?
11. August 2012:OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2012 – 8 W 228/12
1. Das Interesse der Presse oder des Rundfunks erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der im Grundbuch Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist, und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient. Mehr »